Scheidung
Eine Ehe kann, außer durch Tod eines Ehegatten oder Todeserklärung, grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst werden. Die Scheidung wird durch gerichtliches Urteil des zuständigen Amtsgerichts (Familiengericht) vollzogen. Einzige Ausnahme: die Ehe kann aufgehoben werden, wenn ihr Zustandekommen fehlerhaft war (z.B. durch Drohung, Gewalt).

Die nachfolgenden Texte bieten Ihnen Informationen zum Scheidungsrecht sowie zu den Scheidungsfolgen (z.B. elterliche Sorge, Unterhalt, Schulden), welche individuell sehr unterschiedlich sind. Daher ist es nicht möglich, auf Einzelfälle einzugehen.

Eine Scheidung hat weitreichende Folgen, die sich häufig zunächst gar nicht absehen lassen. Zum Beispiel verschlechtert sich in vielen Fällen die finanzielle Situation der geschiedenen Partner, oder es gibt Probleme mit der Ausübung des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder, wenn sich die Eltern nicht einig sind. Wenn Sie eine Scheidung erwägen, kann es daher sinnvoll sein, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Empfehlenswert ist der Besuch bei einem Rechtsanwalt.

Folgende Informationen finden Sie hier:

  • Welches Recht wird angewendet?
  • Scheidungsvoraussetzungen
  • Scheidungsverfahren
  • Kosten eines Scheidungsverfahrens
  • Scheidungsfolgen (z.B. Elterliche Sorge, Unterhalt, Schulden)
  • Beratungsstellen
  • Namensänderung nach der Scheidung
  • Adressänderung nach der Scheidung (Umzug)

Wer Prozesskostenhilfe benötigt, findet die entsprechenden Informationen unter Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe).

 

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