Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes
- Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch und gerneindlicher Satzung
- Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und gemeindlicher
Satzung
- Straßen- und Wegebau sowie Unterhaltung und Straßenbeleuchtung
- Abwasserbeseitigung, Kläranlage
- Bauanträge (Baugenehmigungsbehörde ist der Landkreis Uelzen), Vordrucke sind
im Bauamt erhältlich
- Manöverschäden (es wird darum gebeten, festgestellte Manöverschäden dem
Bauamt zu melden)
- Entwässerungsgenehmigungen für Bauvorhaben (Anträge hierfür sind im Bauamt
erhältlich und werden auf Wunsch zugeschickt)
- Anlage, Wartung und Überprüfung der Kinderspielplätze
- Verkauf von Baugrundstücken
- Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude
- Natur- und Umweltschutz
- Vergabe von Hausnummern
- Auskünfte über Baugrundstücke Gewerbegrundstücke gemeindliche Satzungen
Festsetzungen/Darstellungen Bebauungspläne/Flächennutzungsplan Richtwerte
von Grundstücken im Gemeindegebiet
Die Gemeinde Bienenbüttel bittet darum, ihr Schäden an Wegen, Straßen, Plätzen usw. zu melden, da unsere Mitarbeiter nicht überall sein können. So können Missstände schneller beseitigt werden. Vor Rückfragen im Bauamt wird empfohlen, mit dem zuständigen Mitarbeiter vorab einen festen Gesprächstermin zu vereinbaren, damit unnötige Wege vermieden werden können.
Herr Gundach, Zi 1.17, Telefon: 0000 / 0000 -3000
Herr Schorr, Zi 1.03, Telefon: 0000 / 0000 -3100
Herr Fröhlich, Zi 1.04, Telefon: 0000 / 0000 -3200
Frau Meyer, Zi 1.04, Telefon: 0000 / 0000 -3300

Bauamt