Vor der eigentlichen Eheschließung ist die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Vereinbaren sie bitte mit uns einen Termin, wann Sie gemeinsam zur Anmeldung vorsprechen können. Zur Anmeldung der Eheschließung bringen sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit. Welche Sie in Ihrem bestimmten Einzelfall benötigen, erfragen Sie bitte vorher bei uns. Wir übersenden Ihnen dann eine Aufstellung der von Ihnen benötigten Unterlagen.
Geburt
Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt anzuzeigen. Findet die Geburt im Krankenhaus statt, wird die Geburtsanzeige direkt durch das Krankenhaus angezeigt. Für die Geburtsanzeige werden folgende Unterlagen benötigt:
- verheiratete Eltern: Stammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- nicht verheiratete Eltern: Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter; wenn Vater sofort
Vaterschaft anerkennen möchte, auch von ihm die Geburts- oder Abstammungsurkunde (die
Vaterschaftsanerkennung ist auch bereits vor der Geburt möglich)
- geschiedene Mutter: Stammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- immer der Personalausweis oder Reisepaß
- bei Ausländern : Übersetzung der fremdländischen Urkunden Im Einzelfall werden noch
weitere Unterlagen benötigt.
Sterbefall
In der Regel erfolgt die Anzeige eines Sterbefalles durch ein Bestattungs-unternehmen, welches durch die Hinterbliebenen dazu beauftragt wird. Für die Sterbefallanzeige werden neben der ärztlichen Todesbescheinigung folgende Urkunden benötigt:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift (Stammbuch)
- Personalausweis oder Reisepaß kann mit den Unterlagen abgegeben werden
- ausländische Urkunden bitte immer im Original mit Übersetzung Im Einzelfall werden noch
weitere Unterlagen benötigt.
Welche Urkunden gibt es?
- Geburtsurkunde (Gebühr € X,-)
- Abstammungsurkunde (Gebühr € X,-)
- Geburtsschein (Gebühr € X,-)
- Internationale Geburtsurkunde (Gebühr € X,-)
- Familienbuchabschrift (Gebühr € X,-)
- Heiratsurkunde (Gebühr DM € X,-)
- Internationale Heiratsurkunde (Gebühr € X,-)
- Sterbeurkunde (Gebühr € X,-)
- Internationale Sterbeurkunde (Gebühr € X,-)
- Ablichtung aus Personenstandseinträgen ( Gebühr € X,-)
Hinweis: Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen erhalten Urkunden nur für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen und wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Frau Koch , Zi 0.12, Tel.: 0000 /0000 -2500

Standesamt